DAS FINNISCHE JUSTIZMINISTERIUMTekstiversio

Leitbild des Justizministeriums

Das Leitbild des Justizministeriums ist eine offene, aktive und sichere Gesellschaft, in der die Menschen darauf vertrauen können, dass ihre Rechte verwirklicht werden.

Als Teil des Staatsrates legt das Justizministerium die Grundzüge der Rechtspolitik fest, entwickelt die Gesetzgebungspolitik weiter und leitet seinen Verwaltungsbereich.

Verantwortlichkeiten des Justizministeriums:

  • Sicherung der Voraussetzungen für eine funktionsfähige Demokratie,
  • Qualität der Rechtsordnung und Klarheit der Rechtsverhältnisse,
  • Natürlichen und juristischen Personen stehen wirksame Mittel zur Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung,
  • Sicherung der Voraussetzungen für faire Gerichtsverfahren,
  • Wirkungsvolle Kriminalitätsbekämpfung und Prävention in Kooperation mit den anderen Behörden,
  • Gewährleistung eines gerechten, effizienten Strafrechtssystems und Strafvollzugs
  • Internationale Zusammenarbeit im Rahmen seiner Zuständigkeit.

AUFGABEN DES JUSTIZMINISTERIUMS

Vorbereitung von Gesetzen

Im Justizministerium werden die grundlegenden verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Vorschriften ausgearbeitet. Dazu zählen zum Beispiel die Gesetze, die die Befugnisse des Staatspräsidenten, des Parlaments und der Regierung sowie deren wechselseitige Beziehungen regeln.

Die Wahlgesetzgebung hat in einer Demokratie zentrale Bedeutung. Als oberste Wahlbehörde leitet das Justizministerium die Durchführung der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen, der Kommunalwahlen und von Volksabstimmungen. Das Ministerium führt das Parteienregister und prüft die Mittelverwendung der Parteien.

Die Gesetzgebung zur rechtlichen Stellung von natürlichen und juristischen Personen wird in den wichtigsten Teilen im Justizministerium vorbereitet. In die Zuständigkeit des Ministeriums fallen zum Beispiel das Familien- und das Erbrecht, das Vertragsrecht, der Verbraucherschutz und das Gesellschaftsrecht. Auch das Strafgesetz, die die Gerichte betreffende Gesetzgebung, das Zwangsvollstreckungs- und das Konkursgesetz werden im Justizministerium vorbereitet.

Jedes Ministerium ist auf seinem Gebiet für die Vorbereitung der Gesetze zuständig, doch dem Justizministerium obliegt darüber hinaus die allgemeine Weiterentwicklung dieses Aufgabenkomplexes.

Damit alle die Möglichkeit haben, sich über das geltende Recht zu informieren, hat das Justizministerium im Internet die Datenbank Finlex eingerichtet. Dort sind die aktuelle Gesetzgebung, die Entscheidungen der obersten Gerichte und vieles mehr zu finden. Die Benutzung der Datenbank ist kostenlos.

Auch über Gesetzesvorhaben informiert das Ministerium unter anderem per Internet. Auf demselben Weg wird über die Tätigkeit der Justiz – Gerichte, Staatsanwaltschaft, Rechtsberatung und Prozesshilfe, Zwangsvollstreckung – berichtet. Im Internet gibt es zudem elektronische Formulare für unterschiedliche Zwecke.

Unterstützung der Justiz

Die richterliche Gewalt wird in Finnland durch unabhängige Gerichte ausgeübt. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist in der Verfassung verankert. Die Richter werden vom Staatspräsidenten ernannt.

Neben den Gerichten unterstehen dem Verwaltungssektor des Justizministeriums die Staatsanwaltschaft und die Rechtsberatungs- und Prozesshilfebehörden. Das Justizministerium ist dafür verantwortlich, die Tätigkeit der Gerichte und der anderen Justizbehörden aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.

Für Zivil- und Strafsachen sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte zuständig. Ihre Entscheidungen können bei den Berufungsgerichten angefochten werden. Die höchste Instanz ist der Oberste Gerichtshof, dessen wichtigste Aufgabe darin besteht, Entscheidungen zu fällen, die anderen Gerichten als Leitlinie dienen. Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden werden vor dem Verwaltungsgericht verhandelt, gegen dessen Entscheidungen beim Obersten Verwaltungsgericht Berufung eingelegt werden kann. Besondere Gerichte sind das Verbrauchergericht, das Arbeitsgericht und das Sozialversicherungsgericht.

Die Zwangsvollstreckungsbehörden sind für die Beitreibung von Steuern und öffentlichen Gebühren zuständig und vollstrecken die Entscheidungen der Gerichte in Zivilsachen. Auf lokaler Ebene wird die Zwangsvollstreckungsbehörde durch den Kreisgerichtsvollzieher repräsentiert. Das Justizministerium hat die Staatsaufsicht über das Zwangsvollstreckungswesen.

Die Rechtsberatungs- und Prozesshilfebüros entscheiden über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Rechtliche Unterstützung für Bürger mit geringem Einkommen gewähren die staatlichen Rechtsberatungs- und Prozesshilfebüros sowie private Juristen.

Der oberste Vorgesetzte der Staatsanwälte ist der Generalstaatsanwalt. Auf lokaler Ebene wird die Anklagebehörde durch die Bezirksanwälte vertreten.

Die Polizei untersteht in Finnland dem Innenministerium. Der Justizkanzler und der Justizbeauftragte des Parlaments wachen über die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

Aufsicht über die Vollstreckung von Strafen

Das Justizministerium steuert und kontrolliert die Strafvollstreckung, für deren praktische Umsetzung die strafrechtliche Sanktionsbehörde zuständig ist. Die Vollstreckung von Freiheitsstrafen ist Aufgabe des Strafvollzugswesens. Strafrechtliche Folgen, die eine Alternative zur Freiheitsstrafe bilden – zum Beispiel die gemeinnützige Arbeit – vollstreckt die Bewährungshilfebehörde. Diese ist auch für die Aufsicht über jugendliche Straftäter, deren Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, und die Aufsicht über zur Bewährung aus der Haft entlassene Personen verantwortlich.

Außerdem trägt das Justizministerium die Verantwortung für Aufgaben, die mit der Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität zusammenhängen. Das Experten-, Kooperations- und Planungsgremium für die Prävention ist der Rat für Kriminalitätsbekämpfung.

Für die Vollstreckung von Geldstrafen sind eine gesonderte Behörde – das Zentrale Strafregister – und die Zwangsvollstreckungsbehörden zuständig.

Der Staatspräsident kann einer verurteilten Person die verhängte Strafe durch Begnadigung erlassen oder die Strafe mildern. Gnadengesuche werden dem Staatspräsidenten über das Justizministerium vorgelegt.

Internationale Zusammenarbeit

Die Teilnahme an der Vorbereitung von Gesetzen, Regelungen und Verordnungen in den Organen der Europäischen Union bildet ein wichtiges Element der Tätigkeit des Justizministeriums. Das Ministerium arbeitet daran mit, die EU als Gebiet der Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit weiterzuentwickeln. Im Europarat beteiligt sich das Ministerium an der Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Rechtssystems zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten.

Das Justizministerium ist in vielen internationalen Verträgen als zuständige Zentralbehörde genannt. Als solche veranlasst es in Zivil- und Strafsachen die Erledigung von Rechtshilfeersuchen der Behörden anderer Staaten. Gemeinsam mit den Justizbehörden anderer Länder entwickelt das Ministerium Kooperationsnetze.

Im Rahmen der internationalen justiziellen Zusammenarbeit unterstützt das Justizministerium die rechtsstaatliche Entwicklung in den künftigen Mitgliedsländern der EU sowie unter anderem in Russland und China.

Geschichte

Das Justizministerium wurde gleich 1918 gegründet, nachdem Finnland im Dezember zuvor seine Unabhängigkeit erlangt hatte. Es entstand aus der 1892 gebildeten Justizverwaltungsabteilung des finnischen Senats. Dem Justizministerium wurden 1919 die Zensurbehörde sowie 1922 die Strafvollzugsbehörde und der Ausschuss für Gesetzesvorhaben unterstellt.

Die Wurzeln des finnischen Rechtslebens reichen Jahrhunderte zurück. Das Rechtsprechungs- und Gerichtssystem wurde in der Zeit der schwedischen Herrschaft (12. Jahrhundert bis 1809) eingeführt und weiterentwickelt, als Finnland dem russischen Zarenreich als autonomes Großfürstentum angegliedert war (1809–1917).

Updated on August 10, 2007