Der gesellschaftliche und historische HintergrundTekstiversio

Die Grundlage der Staatsordnung eines jeden Landes liegt in der sozialen Struktur und der politischen Erfahrung der Nation. Diese Faktoren bestimmen die Dimensionen der Interessensgegensätze, den Inhalt und die Intensität von Konflikt und Wettbewerb und beschränken die Alternativen für das Staatsgefüge. Als juristisches und politisches Zeugnis wird das Grundgesetz geprägt von den Wertvorstellungen seiner Verfasser, den überlieferten Ideen und Gedanken des Kulturkreises sowie den machtpolitischen Kalkülen. Diese Prägung durch die Verhältnisse zur Zeit seiner Schaffung trägt das Grundgesetz in die Zukunft und durch die Veränderungen der Außenwelt kommt es zu Spannungen zwischen dem normativen Rahmen und der diesen Rahmen zu durchbrechen bestrebten politischen Realität.

Für die Entwicklung einer gleichberechtigten Gesellschaft und eines demokratischen Staates hat sich der Umstand begünstigend ausgewirkt, dass die finnische Nation strukturell stets relativ einheitlich gewesen ist. Es hat keine derartigen ethnischen, kulturellen, religiösen oder sprachlichen Gegensätze gegeben, die eine Gesellschaft mit strengen, trennenden Grenzen durchziehen und aus denen Konflikte um Vorrechte resultieren, die schwer zu entscheidende moralische Fragen aufwerfen. Seinerzeit zeichnete sich zwar der Konflikt zwischen den Finnisch- und den Schwedischsprachigen durch diese Merkmale aus, er konnte aber bereits relativ frühzeitig zu einem Minderheitenproblem kanalisiert werden, das erfolgreich gelöst wurde und dessen politische Bedeutung daher seit etwa einem halben Jahrhundert recht gering ist.

Dafür ist in der finnischen Gesellschaft die auf der sozioökonomischen Stellung beruhende Klassentrennung sehr strikt und politisch bedeutend gewesen. In der kritischen Phase der Erlangung staatlicher Unabhängigkeit spitzte sich dieser Konflikt im Jahre 1918 zu einem Bürgerkrieg zu, nach dem sich quer durch den beruflichen, wirtschaftlichen und kulturellen Sektor ein auf gesellschaftlichen Klassen beruhender Spalt auftat, im Zuge dessen die Arbeiterschaft ihre Aktivitäten in ihren eigenen Parallelorganisationen und -anstalten organisierte. Der Konflikt verschärfte die Klassengebundenheit des Prozesses der Parteienentstehung, obgleich die hervorgehobene Stellung der Klassenkonstellation in der Politik auch eine Folge der Einheitlichkeit der Gesellschaften der nordischen Länder auf anderen Gebieten war. Die Gegensätzlichkeit der Land- und der Stadtbevölkerung und die zentrale Stellung der Landwirtschaftspartei weichten ihrerseits die Fronten auf und verhinderten, dass sich der Klassengegensatz im staatlichen Leben zuspitzte. Im Zuge der Veränderung der Gesellschaftsstruktur hat sich das Modell des klassenabhängigen politischen Verhaltens ohnehin seit den 1960er Jahren so gut wie aufgelöst. Zu Beginn des dritten Jahrtausends unserer Zeitrechnung stellt Finnland sich innerhalb der westeuropäischen Staaten als gefestigte, konsensuale politische Gemeinschaft dar.

Bis in die heutige Zeit wirkte als historisches Fundament der Gedanke der nordischen Autonomie und das Rechtsstaatsideal. Die Wurzeln der politischen Organisationen der Finnen gehen zurück auf spontan und auf lokaler Ebene in vorgeschichtlicher Zeit entstandene Gemeinschaften, die autonomen Gemeinden. Die Vertretung des Volkes weitete sich im Mittelalter auf provinzielle und gesamtstaatliche Ebene aus, wobei das Recht, an der Wahl der Vertreter teilzunehmen, sowohl aufgrund der inneren als auch äußeren Situation bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts stark eingeschränkt war. Der Forderung, dass das Gesetz neben den Bürgern auch die staatliche Gewalt von der untersten bis zur obersten Ebene binden solle, wurde besondere Bedeutung zugemessen, als die Finnen in den Jahren der Unterdrückung ihrer Autonomie (1899-1905) ihr eigenes Grundgesetz und Rechtssystem gegen Machtwillkür von außen verteidigten. Ein starker Legalismus, der Respekt vor rechtlichen Formen, hat seit jenen Jahren sowohl die Rollenwahlen der Hoheitsträger als auch das Bürgerverhalten geprägt. Auch das Grundgesetz in Finnland ist deutlich und klar umgrenzt: Es wird gerne so gelesen, wie es geschrieben wurde.

Finnland war ein Jahrhundert lang, 1809 - 1917, als autonomer Staat ein Teil des Russischen Reiches. Die Entwicklung dieser Ära umfasste widerstreitende Faktoren. Einerseits machte der Aufbau eines Staates und einer Nation während dieser Zeit wesentliche Fortschritte. Mit einer eigenen Vertretungsinstitution und Zentralregierung und im Rahmen ihrer von Schweden übernommenen eigenen Rechtsordnung erhielten die Finnen auf allen Ebenen der Verwaltung wesentliche Verantwortung für die Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten. Als das Land 1917 unabhängig wurde, bestanden daher bereits fast alle Strukturen, die für ein selbstbestimmtes Staatsleben erforderlich sind: lokale Selbsverwaltungskörper, Regionalverwaltung, nationale Volksvertretung, Regierung, Zentralverwaltungsbehörden, Gerichtshöfe und Parteien sowie eine Bürgergesellschaft mit ihrem zunehmend dichteren Organisationsnetz. Nur ein eigenes Staatsoberhaupt fehlte noch. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts hatte sich auch das kulturelle Nationalbewusstsein im Geiste der westlich gebliebenen Verbindungen schnell verstärkt und daher bestanden auch schon in den Anschauungen frühzeitig die Voraussetzungen für eine vollständige staatliche Unabhängigkeit.

Die Abhängigkeit vom autokratisch regierten Russland schaffte große Hindernisse für eine demokratische Entwicklung. Während sie zugleich sowohl die Teilnahme als auch die Umsetzung die Bürgerrechte betreffender Reformen verzögerte, bewahrte sie in der politischen Kultur der Nation autoritäre Strukturen, deren fundamentale Bestandteile einerseits die starke monarchische Einzelautorität, andererseits die kollektive und unpersönliche Bürokratie waren. Grundlegende demokratisierende Lösungen wurden somit in Finnland in Übergangszeiten umgesetzt, in denen sich viele Menschen von den herrschenden Zwängen befreiten. Dies gelang einmal bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit in den Jahren 1906-07, als man in einer Situation, die einer Volkserhebung nahe kam, von einer Ständevertretung mit vier Kammern zu einer Einkammer-Volksvertretung überging, die mit allgemeinem Stimmrecht gewählt wurde. Für diese Lösung gab es in der Welt jener Zeit nicht viele Vorbilder.